Gutes tun beim Vererben - Bürgerstiftung Ettlingen

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Gutes tun beim Vererben

Die Testament-Spende für die Bürgerstiftung Ettlingen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Bürgerstiftung Ettlingen mit Ihrem letzten Willen nachhaltig zu unterstützen. Egal, ob es sich um einen kleineren Geldbetrag oder um eine Immobilie handelt: wir sagen schon jetzt im Namen der Nutznießer ein herzliches Dankeschön!

Sie können die Stiftung enteder als Mit- oder Alleinerbin einsetzen, oder uns über ein Vermächtnis begünstigen, indem Sie uns einzelne Vermögenswerte (z.B. einen Geldbetrag oder eine Immobilie) zukommen lassen. Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, so dass keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt.  Ihr Vermögen kommt also im vollen Umfang und ohne Abzug der guten Sache zu Gute. Sie können natürlich auch entscheiden, ob Sie einen bestimmten Zweck unterstützen möchten, oder ob Sie mit einer Zustiftung unseren allgemeinen Zweck - das Gemeinwesen der Stadt und Region Ettlingen zu stärken, gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren - oder eine schon bestehende Unterstiftung unterstützen möchten. Egal, ob Sie eine Treuhandstiftung in Ihrem Namen möchten, ein konkretes Projekt im Auge haben oder die Bürgerstiftung insgesamt unterstützen möchten: der gute Zweck ist bei uns garantiert.
Aktualisiert am 21.04.2023
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