Hinweise zur Förderung durch die Bürgerstiftung Ettlingen
Liebe Antragstellende,
„Wir für unsere Stadt“, das ist das Motto der Bürgerstiftung Ettlingen. Dahinter steht der Gedanke, dass bürgerschaftliches Engagement die Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft ist. Bürgerinnen und Bürger gestalten in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen das Leben in der Stadt mit. Dieses Engagement ist wesentliches Element unserer städtischen Gemeinschaft.
Die Bürgerstiftung möchte diese Aktivitäten nachhaltig unterstützen und weiterentwickeln. Dafür bildet sie eine gemeinschaftliche Plattform für Bürger und Unternehmen und widmet sich der Aufgabe, gemeinnützige Aktivitäten in der Stadt zu fördern. Sie will zur Entwicklung des Gemeinschaftssinns und der sozialen Verantwortung beitragen und zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt motivieren.
Die Bürgerstiftung Ettlingen ist eine gemeinnützige, überkonfessionelle und überparteiliche Einrichtung von Bürgerinnen und Bürgern für die Menschen der Stadt Ettlingen.
Aus den Erträgen unserer Stiftung werden Projekte aus den folgenden Bereichen gefördert:
- Bildung und Erziehung
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Sport
- Umwelt- und Naturschutz
- Landschafts- und Denkmalschutz
- traditionelles Brauchtum
- Heimatpflege
- sowie mildtätige Zwecke in der Stadt und Region Ettlingen.
Die Stiftung vergibt ihre Mittel an Einrichtungen, selten auch an Personen. Sie fördert nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel für zusätzliche Maßnahmen verwendet werden – also nicht den Grundetat einer Institution entlasten und damit den eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtung oder Person, wie zum Beispiel den Staat oder die Kommune.
Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Etatlücken herangezogen werden oder andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen. Entsprechend finanziert die Stiftung keine Vorhaben, deren Zielsetzung und Mittelbedarf nicht genau fest liegen.
Wer entscheidet über die Bewilligung eines Antrags?
Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand der Stiftung.
Auf welcher Grundlage wird über einen Antrag entschieden?
Der Vorstand entscheidet in eigener Verantwortung über die Vergabe von Stiftungsmitteln. Grundlage der Vergabe sind vor allem die Satzung der Stiftung, aber auch die vom Vorstand festgelegten Förderschwerpunkte.
Welche formalen Kriterien gelten für meinen Antrag?
Die Stiftung vergibt bis zu sechsmal pro Jahr Fördermittel. Deshalb sollte Ihr Antrag möglichst drei Monate vor dem Projektstart bei uns eingegangen sein. In besonderen Fällen kann diese Frist verkürzt werden.
Die Bürgerstiftung, die ja selbst auf Spenden bzw. auf die Erträge von Zuspenden abhängig ist, darf keine Spenden an andere Institutionen vergeben.
Bereits abgeschlossene Maßnahmen können nicht rückwirkend gefördert werden. Wenn ein beantragtes Projekt Teil eines größeren Programms ist, so darf dieses größere Programm schon begonnen haben.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sofern wir keine Rückfragen an Sie haben, kann die Entscheidung über eine Förderung im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen getroffen werden. Diese Entscheidung teilen wir Ihnen dann kurzfristig mit. Eine teilweise Bewilligung ist möglich. Der bewilligte Förderbetrag wird, nach Absprache mit Ihnen, direkt nach der Zusage oder nach Abschluss des Projekts an das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Ettlingen freut sich auf Ihr Engagement und Ihre Idee! Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
